Senioren-Immobilien, auch Pflege-Immobilien/-einrichtungen genannt, sind Mehrzimmerwohnungen und 1-Zimmer-Apartments in eigens für Senioren (immer m/w/d) errichteten oder bestehenden Wohneinrichtungen.
Die Gesamtfläche der Einrichtung wird in einzelne Wohneinheiten jeweils inkl. Gemeinschaftsfläche aufgeteilt und wie bei Wohneigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verkauft. Dabei bleiben die Wohneinheiten Bestandteil der staatlich, gemeinnützig oder privat betriebenen Einrichtung.
Eigentümer vermieten die so aufgeteilten Wohnflächen aber nicht selbst an die Bewohner/Mieter, sondern der Betreiber der Einrichtung. Er ist auch für Renovierung, Instandhaltung usw. verantwortlich. Betreiber sind renommierte Namen wie Caritas, AWO, Korian, ev. Diakonie, Alloheim usw., die im Regelfall die Einrichtung ganzheitlich bis 30 Jahre gepachtet haben.
Daraus ergeben sich für den Käufer/Eigentümer/Kapitalanleger zahlreiche Vorteile wie langfristig gesicherte Mieteinnahmen ohne Zahlungsausfall, auch bei Nichtbelegung, kein Mieterkontakt, kein Verwaltungsaufwand, keine Renovierungsarbeiten (außer Dach und Fach), deutliche Senkung der Steuerlast durch optimale, steuerliche Voraussetzungen u. v. m. In Senioreneinrichtungen kauft man grundsätzlich einen Anteil der Gemeinschaftsfläche, für den ungeminderte Mietzahlung erfolgt
Durch den Eintrag im Grundbuch hat der Eigentümer außerdem alle Rechte an seiner Immobilie. Er kann jederzeit verkaufen, beleihen, vererben oder verschenken etc.
Zwei Konzepte bieten sich:
Service-Wohnungen, auch Betreutes Wohnen genannt, spiegelt für Senioren das selbstbestimmte Wohnen und Leben in einer Mehrzimmerwohnung innerhalb einer Wohngemeinschaft wider. Oberste Devise: So viel Selbstständigkeit wie möglich und so wenig Hilfe wie nötig. Grundsätzlich sind die Bewohner nicht auf fremde Hilfe angewiesen, können aber jederzeit den Service wie ambulante Versorgung, Essens-, Reinigungs-, Wäschedienst, Besorgungen etc. abrufen. Die Gemeinschaft in diesen Wohneinrichtungen vermittelt Geborgenheit, Abwechslung, Unterhaltung und eine Steigerung des Lebensgefühls.
Derlei Wohnungen sind im Regelfall baulich an einer Pflegeeinrichtung angeschlossen. Bei Service-Wohnungen sind die Mietzahlungen über den Pachtvertrag abgesichert.
Pflege-Wohnungen sind vorwiegend 1-Zimmer-Apartments in der ambulanten oder stationären Pflege innerhalb einer Pflegeeinrichtung und setzt bei Bewohnern Pflegegrad 1 bis 5 voraus. Derlei Wohnungen sind moderne, helle Zimmer mit altersgerechtem Bad. Bei Pflege-Wohnungen gibt es kein Mietzahlungsrisiko durch Leerstand oder Zahlungsunfähigkeit des Betreibers (SGB XI). Im Regelfall hat auch das familiäre Umfeld Anspruch auf einen Pflegeplatz in bundesweit jeder Einrichtung, die der Betreiber bewirtschaftet. Derlei Wohneinheiten sind in Deutschland ein rares Gut und durch die staatliche Absicherung eine begehrte Kapitalanlage.
der Blick auf das Wohnen im Alter
Im Idealfall wird in Ihrer Stadt/Region ein neues Seniorenzentrum gebaut oder bei einem Bestandsobjekt die Wohneinheiten verkauft. Ist das nicht der Fall, können Sie auch irgendwo in Deutschland kaufen und über das Belegungsrecht in der heimatlichen Region im Alter oder Pflegefall wohnen. Etablierte Betreiber von Seniorenzentren bewirtschaften z.T. hunderte solcher Einrichtungen auf Bundesebene, somit ggf. auch in Ihrer heimatlichen Region. Bei Eigenbedarf des/der Eigentümer oder im familiären Umfeld, besteht für alle Einrichtungen des Betreibers ein vertraglich festgelegtes, bevorzugtes Vorbelegungsrecht.
eine attraktive, lukrative und absolut stressfreie Geldanlage,
die zusätzlich das Wohnen im Alter regelt, auch für das familiäre Umfeld.
kein Zahlungsausfall; Zahlung erfolgt auch bei Leerstand der Wohneinheit
2. Konjunktur-/Krisen-/inflationsunabhängiger Wachstumsmarkt
der Bedarf an Wohnplätzen für Senioren/innen kann wegen Überalterung der Bevölkerung auf Jahre nicht
gedeckt werden; zur Stunde fehlen bereits 550.000 Plätze bzw. 3.200 Einrichtungen
3. Absicherung des Immobilieneigentums durch Grundbucheintrag
Immobilienbesitz mit allen Rechten - kann vererbt, verschenkt, beliehen oder verkauft werden
4. Inflationsgeschützte Investition durch indexierte Mietverträge
steigende Lebenshaltungskosten wirken durch indexierte Mietverträge werterhaltend; inflationäre
Entwicklungen werden neutralisiert und erhöhen die Zahlungen
5. Steuerlich außerordentlich bevorteilt > nachhaltig die Steuerlast senken
5,00% degressive AfA auf den Kaufpreis; zusätzlich 5,00% Sonderabschreibung nach § 7b Abs. 5a EStG
über 4 Jahre; Mieteinnahmen bis 12 Jahre steuerfrei; Finanzierungen werden durch die AfA z. T. neutralisiert;
die qualifizierte Finanz- und Steuerberechnung belegt die überragenden Daten;
6. Solide Bausubstanz nach neuesten energetischen Erkenntnissen
alle Objekte werden auf hohem Qualitätsstandard nach den neuesten
Erkenntnissen für Seniorenwohnungen mit nachhaltiger Bauausführung erstellt
7. Kein Vermietungsaufwand und minimaler Verwaltungsaufwand
die Vermietung oder Belegung ist Sache der Betreiber; Eigentümer haben keinen
Mieterkontakt, sonstiges Engagement ist nicht erforderlich.
8. Instandhaltung/Substanzerhaltung ist Betreibersache
die Immobilie bleibt durch qualifizierte Dach- und Fachverträge und u. a. auch durch
behördliche Auflagen immer auf einem hohen Qualitätsniveau; Reparatur-/Renovierungs-
arbeiten ist Sache des Betreibers (außer Dach und Fach)
9. Günstige Finanzierung durch KfW-Darlehen und KfW-Zuschüsse
Profitieren Sie gezielt von einem deutlich niedrigeren Zinsniveau; Käufer/innen haben
Anspruch auf KfW-Darlehen bis 150.000 € zu 1,55%* auf 10 Jahre fest; (*Stand Kalenderwoche 20/2026)
10. Bevorzugtes Belegungsrecht auch für das familiäre Umfeld
in einer rasant alternden Bevölkerung wird das Wohnen im Alter für Eigentümer und das
gesamte familiäre Umfeld gesellschaftlich, sozial und finanziell bestens geregelt.
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